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Was ist ein Datenintermediär/Datenvermittlungsdienst?

Ein Datenintermediär (auch Datenvermittlungsdienst) ist eine neutrale Stelle, die den vertrauenswürdigen Austausch von Daten zwischen Dateninhabern und Datennutzern ermöglicht, ohne die Daten selbst wirtschaftlich zu verwerten oder inhaltlich zu nutzen.

Ziel eines Datenintermediärs ist es, Transparenz, Kontrolle und Rechtssicherheit beim Teilen von Daten zu schaffen – insbesondere in komplexen Mehrparteien-Szenarien und datenraumübergreifenden Anwendungen.


Zentrale Merkmale eines Datenintermediärs


Rechtlicher Rahmen

Datenintermediäre sind im EU Data Governance Act (DGA) geregelt. Der DGA schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Datenvermittlungsdienste und definiert u. a.:


Abgrenzung zu anderen Akteuren

Ein Datenintermediär ist kein:
- Datenmarktplatz, der Daten selbst handelt
- Cloud- oder Speicheranbieter mit eigener Datennutzung
- Analytik- oder KI-Dienst, der Inhalte auswertet

Stattdessen fungiert er als vertrauenswürdige Vermittlungs- und Governance-Instanz, die den rechtssicheren Datenaustausch zwischen unabhängigen Parteien ermöglicht.


Nutzen für Dateninhaber und Datennutzer

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