Für die Nutzung des Datenvermittlungsdienstes ist eine Selbstauskunft erforderlich, die es ermöglicht, Nutzer eindeutig einzuordnen, regulatorische Anforderungen einzuhalten und einen rechtssicheren sowie transparenten Betrieb des Dienstes sicherzustellen.
Nutzer müssen grundlegende Angaben zu ihrer Identität machen, bei juristischen Personen insbesondere zur Organisation, zu vertretungsbefugten Personen sowie zu relevanten Kontakt- und Unternehmensdaten.
Im Rahmen der Selbstauskunft ist anzugeben, in welcher Rolle der Dienst genutzt wird, etwa als Dateninhaber, Datennutzer oder Serviceanbieter, da sich daraus unterschiedliche Rechte, Pflichten und vertragliche Anforderungen ergeben.
Serviceanbieter müssen angeben, zu welchen Zwecken Daten genutzt oder verarbeitet werden sollen und welche Arten von Daten betroffen sind, um eine klare Zweckbindung und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Die Selbstauskunft umfasst Erklärungen zur Berechtigung zur Datennutzung, zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie zur Anerkennung der Vertragsbedingungen des Datenintermediärs, einschließlich Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Nutzer sind verpflichtet, ihre Angaben aktuell zu halten und relevante Änderungen unverzüglich zu melden, um eine fortlaufende Konformität mit den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sicherzustellen.